Einbürgerung

Besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Je nach Ihrer persönlichen Situation kann ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung oder ein Gesuch um eine ordentliche Einbürgerung gestellt werden. 

Bevor das Einbürgerungsgesuch bei der Gemeinde gestellt werden kann, muss die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller in den schweizerischen Zivilstandsregistern registriert werden. Im Weiteren ist ein Einbürgerungstest zu besuchen sowie unter Umständen einen Sprachnachweis zu absolvieren. 

Wir informieren Sie gerne über die Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die Gesuchsakten sowie die Unterlagen zu den Tests und der Vorregistration beim Zivilstandsamt zu.

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