Erwerbsausfall EO

für Militär- und Zivilschutzdienst und bei Mutterschaft

Bei Militär- und Zivilschutzdienst erhalten die Dienstleistenden vom Rechnungsführer das Anmeldeformular ausgehändigt. Der Dienstleistende ergänzt die Anmeldung ab Abschnitt B und gibt das Formular seinem Arbeitgeber damit dieser Abschnitt C ausfüllen kann. Bei Angestellten im Stundenlohn sind die Lohnbelege der letzten drei Monate vor Dienstbeginn beizulegen.

Bei Mutterschaft ist das Anmeldeformular von der Mutter und dem Arbeitgeber auszufüllen. Welche Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung bestehen, erfahren Sie bei der AHV-Zweigstelle.

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