AHV-Beiträge abrechnen
Selbständig Erwerbende und Arbeitgeber müssen sich bei der AHV-Zweigstelle am Geschäftssitz oder bei der Ausgleichskasse ihres Verbandes anmelden, um die persönlichen Beiträge und Lohnbeiträge für die Arbeitnehmer abzurechnen. Dies gilt auch für private Haushalte mit Hausdienst- oder Pflegepersonal sowie Hausverwaltungen mit Hauswarten. Nichterwerbstätige melden sich bei der AHV-Zweigstelle in der Wohnsitzgemeinde.