Invalidenversicherung IV

Alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder in der Schweiz erwerbstätig sind, gelten grundsätzlich als obligatorisch bei der IV versichert.

Die Leistungen der Invalidenversicherung sollen

  • Mit der Früherfassung und Frühintervention und mit geeigneten, einfachen und zweckmässigen Eingliederungsmassnahmen die Invalidität verhindern, vermindern oder beheben.
  • Die langandauernden wirtschaftlichen Folgen der Invalidität im Rahmen einer angemessenen Deckung des Existenzbedarfes ausgleichen.
  • Zu einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmenden Lebensführung der betroffenen Versicherten beitragen.
  • Anreize für Arbeitgeber schaffen, Behinderte zu beschäftigen
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