Die Einwohnergemeinde Diemtigen bietet im Abfallwesen ein umfassendes Angebot von Entsorgungsmöglichkeiten an. Alle wichtigen Informationen können Sie dem jährlich, aktualisierten Abfallmerkblatt entnehmen. Das Merkblatt wird am Jahresende in alle Haushalte gesendet. Auch dürfen Sie es jederzeit bei uns in Papierform bestellen oder direkt am Schalter beziehen.
Für Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Bauverwaltung gerne telefonisch unter der Nummer 033 681 80 28 zur Verfügung.
Falls Sie sich unter der Woche aus beruflichen oder anderen Gründen in einer anderen Gemeinde aufhalten, müssen Sie sich dort mit einem Heimatausweis als Wochenaufenthalter/in anmelden.
Wir stellen Ihnen den Heimatausweis gerne zu. Sie können das Dokument online bestellen. Für die Ausstellung benötigen wir folgende Angaben:
die genaue Aufenthaltsadresse den Aufenthaltszweck die voraussichtliche Dauer des Aufenthalts
Heimatausweise sind kostenpflichtig (Neuausstellung Fr. 20.00 / Verlängerung Fr. 10.00) und werden in der Regel für ein Jahr ausgestellt. In speziellen Fällen kann die Gültigkeitsdauer ein Jahr übersteigen.
Für den Erhalt dieser Bescheinigung ist es deshalb unumgänglich, dass Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbeikommen. Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis mit.
Das ideale Geschenk für Schönes aus dem Diemtigtal
Der Diemtigtalgutschein ist in über 50 Gastronomie- und Gewerbebetrieben einlösbar (hier finden Sie die Liste der Einlösestellen) und kann an folgenden Bezugsorten gekauft werden:
Ein schönes Geschenk zu Weihnachten, zum Geburtstag oder für jemandem der ein «Mersi» verdient hat. Der Betrag ist frei wählbar, der Gutschein muss jedoch als Ganzes eingelöst werden (die Gutscheine bleiben während fünf Jahren gültig).
Noch Fragen? Gerne geben wir Ihnen unter der Telefonnummer 033 681 80 20 Auskunft und beraten Sie, wenn Sie sich für dieses schöne Geschenk entscheiden.
Ziehen Sie aus unserer Gemeinde weg, müssen Sie sich spätestens per Wegzugsdatum bei der Gemeindeschreiberei abmelden. Die Gemeinde händigt Ihnen den Heimatschein aus. Möglicherweise benötigen Sie ihn, wenn Sie sich in einem anderen Kanton anmelden wollen. Sofern Sie in eine andere bernische Gemeinde wegziehen, können sie den Heimatschein zuhause behalten.
Bei einem Wegzug ins Ausland ist eine Kontaktadresse in der Schweiz zu hinterlegen.
Für die Abmeldung entstehen keine Kosten.
Ausländische Staatsangehörige
Ziehen Sie aus unserer Gemeinde weg, müssen Sie sich spätestens per Wegzugsdatum persönlich bei der Gemeindeschreiberei abmelden. Nehmen Sie bitten Ihren Aufenthaltsausweis mit. Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Auslandadresse und eine Kontaktadresse in der Schweiz zu hinterlegen.
Schweizer Bürger/innen haben sich innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug persönlich bei der Gemeindeschreiberei anzumelden.
Bitte bringen Sie bei der Anmeldung die folgenden Dokumente mit:
Identitätskarte oder Pass
Familienausweis oder Geburtsscheine (bei Anmeldung Kinder)
Sorgerechtsentscheid bei nicht verheirateten oder geschiedenen Eltern
Mietvertrag
Sozialversicherungsnummer (13-stellige AHV-Nummer, auch auf der Krankenversicherungskarte zu finden)
Die Anmeldung kostet Fr. 20.00 pro volljährige Person
Ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige haben sich innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug persönlich bei der Gemeindeschreiberei anzumelden.
Bitte bringen Sie bei der Anmeldung die folgenden Dokumente mit:
Gültiges Reisedokument
Ausländerausweis (falls vorhanden)
Abmeldung der früheren Schweizer Wohnsitzgemeinde
Arbeitsvertrag
Mietvertrag
Heiratsurkunde (bei Neueinreise in die Schweiz)
Geburtsscheine der Kinder (bei Neueinreise in die Schweiz)
Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (bei Neueinreise in die Schweiz)
Krankenversicherungsnachweis (Karte oder Police einer CH-Versicherungsgesellschaft)
Nach der persönlichen Anmeldung erfassen wir Sie in unserem System. Anschliessend beantragen wir den Aufenthaltsausweis beim Migrationsdienst des Kantons Bern. Sobald der Ausweis bei der Gemeindeschreiberei eingetroffen ist, erhalten Sie einen Brief von der Gemeinde um den Ausweis abholen zu kommen. Die Gebühren für den Ausweis sind direkt am Schalter zu Begleichen und werden im Brief erwähnt.
Die Kosten für die Anmeldung betragen CHF 25.00 pro volljährige Person.
Hinweis zum Krankenkassenobligatorium
Alle in der Schweiz wohnhaften und/oder erwerbstätigen Personen sind verpflichtet, sich bei einer schweizerischen Krankenkasse zu versichern. Dies muss innerhalb von drei Monaten seit Wohnsitznahme, Aufnahme der Erwerbstätigkeit oder bei Geburt erfolgen. Die Versicherung kann frei gewählt werden.
Ebenfalls versicherungspflichtige sind Angehörige eines EU-/EFTA-Staates, die während längstens drei Monaten in der Schweiz erwerbstätig sind, dafür keine Aufenthaltsbewilligung benötigen und für Behandlungen in der Schwiz nicht über einen gleichwertigen Versicherungsschutz (Privatversicherung) verfügen. Die Krankenversicherung muss am Tag der Aufnahme der Erwerbstätigkeit abgeschlossen sein.
Unter Umständen haben Sie Anspruch auf eine Krankenkassenbefreiung. Es gibt bestimmte Personengruppen, die nicht versicherungspflichtig sind oder sich von der Versicherungspflicht befreien lassen können. Weitere Informationen finden Sie unter
Spitex - Mitarbeitende pflegen, betreuen und unterstützen hilfsbedürftige Menschen zu Hause. Der Spitexverein Simme ist die offizielle Spitexorganisation der Gemeinden Diemtigen, Oberwil i. S., Därstetten und Erlenbach i.S.
Falls er noch kein Chip hat, ist dies obligatorisch bei einem Tierarzt machen zu lassen. Der Tierarzt registriert dann den Hund auf der nationalen Datenbank Amicus.
Danach melden Sie ihn bitte bei der Gemeindeschreiberei zusammen mit dem Tierpass an.
Hund abmelden
Ist Ihr Hund verstorben oder haben Sie ihn weggegeben?
Melden Sie ihn bitte bei der Gemeindeschreiberei ab. Die Telefonnummer lautet 033 681 80 20 oder per Mail auf: info@diemtigen.ch.
Hundetaxe
Stichtag der Hundetaxe ist in der Gemeinde Diemtigen der 1. Juli. Ein Hund ist hundetaxenpflichtig, wenn er am Stichtag älter als sechs Monate ist.
Die AHV-Zweigstelle gibt Formulare ab und nimmt die Anmeldungen entgegen für eine AHV-Rente, Witwen- und Waisenrente, Invalidenrente oder für Hilflosenentschädigung. Die AHV-Rentenanmeldung sollte etwa drei Monate vor Rentenbeginn eingereicht werden. Wichtige Beilagen für die Berechnung der Erziehungsgutschriften ist das Familienbüchlein und bei geschiedenen Antragsstellern das komplette Scheidungsurteil und Konvention.
Als eines der wertvollsten Güter für den Menschen kann wohl das Wasser bezeichnet werden. Er ist ein wichtiger Faktor für die Hygiene und die Gesundheit jedes Individuums. Mit dem Wasser kann der Mensch aber auch Spass, Erholung sowie Lebensfreude verbinden. Das Wasser wird jeden Tag auf vielfältige Weise genutzt: Trinkwasser, Kochen, Baden, Putzen, Löschen, Bewässern.
Da die Gemeinde Diemtigen weniger als 10'000 Einwohnerinnen und Einwohner (kleine Gemeinde) zählt, verfügt die Bauverwaltung Diemtigen nicht über die volle Bewilligungskompetenz. Bei Baugesuchen mit grossem Koordinationsaufwand ist die Baubewilligungsbehörde das Regierungsstatthalteramt Frutigen – Niedersimmental.
Organisation Auf operativer Ebene kümmern sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauverwaltung Diemtigen um das Baubewilligungsverfahren. Auf strategischer Ebene ist die Baukommission und bei Ausnahmen von Gemeindevorschriften der Gemeinderat zuständig.
Baugesuche
Einreichung Voranfrage In manchen Fällen ist es sinnvoll, vor der Baugesuchseingabe zuerst eine Bauvoranfrage einzureichen. Je nach Wunsch können in die Voranfrage bereits verschiedene Ämter miteinbezogen werden oder zu Beginn nur die Verträglichkeit mit dem Baureglement und die Ansicht der Baukommission eingeholt werden. Voranfragen sind zweckdienliche und weniger kostenintensive Vorabklärungen. Nach der Prüfung kann der Bauherrschaft mitgeteilt werden, wie viel Chance ein Baugesuch haben wird. Eine verbindliche anfechtbare Auskunft wird aber erst im Baubewilligungsverfahren erteilt.
Eingabe Baugesuch Das Baugesuch ist via eBau einzureichen. Zusätzlich müssen alle eingereichten Unterlagen in 2-facher Ausführung und originalunterschrieben in Papierform auf der Bauverwaltung Diemtigen eingereicht werden. Folgende Unterlagen müssen bei jedem Baugesuch eingereicht werden:
- Baugesuchsformular (Ausdruck des Baugesuches aus dem eBau) - Formular Ebs - Erdbebensicherheit - Situationsplan - Projektpläne (z.B. Grundrisse, Schnitte, Fassaden) In den Plänen ist alles zu vermassen. Alles neu zu Erstellende ist rot und alles was abgebrochen werden möchte ist gelb einzuzeichnen.
Situationsplan Gestützt auf Art. 12 BewD (Dekret über das Baubewilligungsverfahren) ist zum Baugesuch ein durch den Nachführungsgeometer beglaubigter Situationsplan einzureichen. Der Situationsplan für ein Baugesuch kann unter folgender Adresse bezogen werden:
Einbezug Amtsstellen Die Baubewilligungsbehörde bezieht für die Beurteilung des Bauvorhabens verschiedene Fachstellen mit ein. Die gängigsten Amts- und Fachstellen sind folgende:
Bei Baugesuchen, mit Einbezug von Amtsstellen, werden die Baugesuchsunterlagen zur Beurteilung weitergeleitet. Die Amts- und Fachstellen haben danach eine 30-tägige Beurteilungszeit. Deshalb ist es wichtig, das Baugesuche frühzeitig bei der Bauverwaltung eingereicht werden.
Die Gemeinde Diemtigen führt eine eigenständige Feuerwehr. Die Feuerwehr ist eine Hilfsorganisation mit der Aufgabe, bei Bränden, Unfällen, Überschwemmungen und ähnlichen Ereignissen Hilfe zu leisten, d.h. Menschen, Tiere und Sachwerte zu retten, zu schützen und zu bergen, wobei der Menschenrettung die oberste Priorität zukommt.
Eine Aufgabe mit grosser Verantwortung. Menschen zu helfen, die in Notgeraten und die Ereignisse so schnell wie möglich unter Kontrolle zu bringen um so weitere Schäden zu vermeiden, gehören zu den Hauptaufgaben.
Die regelmässigen Feuerwehrübungen sind so ausgestaltet, dass an verschiedenen Objekten geübt werden kann. Ziel ist es, für den Ernstfalleinsatz möglichst gut vorbereitet zu sein.
Kameradschaft und Vertrauen innerhalb der Mannschaft wird grossgeschrieben.
Die IV gehört zu den staatlichen Sozial- und Vorsorgeversicherungen. Sie bildet gemeinsam mit der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie den Ergänzungsleistungen (EL) die 1. Säule des Schweizer Altersvorsorgesystems.
Die Leistungen der Invalidenversicherung sollen: > Mit der Früherfassung und Frühintervention und mit geeigneten, einfachen und zweckmässigen Eingliederungsmassnahmen die Invalidität verhindern, vermindern oder beheben. > Die langandauernden wirtschaftlichen Folgen der Invalidität im Rahmen einer angemessenen Deckung des Existenzbedarfes ausgleichen. > Zu einer eigenverantwortlichen und selbst bestimmenden Lebensführung der betroffenen Versicherten beitragen. Anreize für Arbeitgeber schaffen, Behinderte zu beschäftigen
Die EL zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Zusammen mit der AHV und IV gehören die EL zum sozialen Fundament unseres Staates.
Bei Fragen nehmen Sie mit der AHV-Zweigstelle Niedersimmental-Innerport Kontakt auf.
Im Gewerbe (Berggebiet) Kinder bis zum vollendeten 16. Altersjahr CHF 250.—/Monat Kinder nach vollendetem 16. Altersjahr bis Ende Ausbildung (max. 25-jährig) CHF 310.—/Monat Bei einem Arbeitgeberwechsel ist eine neue Anmeldung notwendig.
In der Landwirtschaft (Berggebiet) Kinder bis zum vollendeten 16. Altersjahr CHF 235.—/Monat Kinder nach vollendetem 16. Altersjahr bis Ende Ausbildung (max. 25-jährig) CHF 288.—/Monat Bei einem Arbeitgeberwechsel ist eine neue Anmeldung notwendig.
Bei Militär- und Zivilschutzdienst erhalten die Dienstleistenden vom Rechnungsführer das Anmeldeformular ausgehändigt. Der Dienstleistende ergänzt die Anmeldung ab Abschnitt B und gibt das Formular seinem Arbeitgeber damit dieser Abschnitt C ausfüllen kann. Bei Angestellten im Stundenlohn sind die Lohnbelege der letzten drei Monate vor Dienstbeginn beizulegen.
Als Entschädigung für den Verdienstausfall erhalten sie 80 % des durchschnittlichen früheren Erwerbseinkommens, höchstens aber 220 Franken pro Tag. Nimmt die Mutter die Arbeit früher wieder auf, endet der Anspruch vorzeitig. Die Mittel für die Mutterschaftsentschädigung stammen aus der Erwerbsersatzordnung (EO).
Vater oder erwerbstätige Ehefrau der Mutter haben Anspruch auf zwei Wochen Entschädigung des anderen Elternteils in den ersten sechs Monaten nach der Geburt ihres Kindes.
Falls Sie mit wenig Geld auskommen müssen, haben Sie möglicherweise Anrecht auf eine Verbilligung ihrer Krankenkassenprämien der obligatorischen Grundversicherung. Das Amt für Sozialversicherungen des Kantons Bern ist für den Vollzug der Prämienverbilligung zuständig.
Ausländische Arbeitnehmende mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, die nicht im Besitz der Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sind, unterliegen für Ihr Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit sowie für Ersatzeinkünfte dem Quellensteuerabzug. Sämtliche Arbeiten im Zusammenhang mit den Quellensteuern werden durch die Kantonale Steuerverwaltung wahrgenommen.
Die Schwellenkorporation Diemtigtal nimmt als öffentlich-rechtliche Körperschaft die ihr durch das Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Diemtigen übertragenen Wasserbaupflichten wahr. Diese umfasst die Pflicht zum Unterhalt und zur Revitalisierung von Gewässern sowie zum aktiven Hochwasserschutz.
Grundeigentümer im Perimeter der Korporation haben eine jährliche Abgabe zu leisten. Die Schwellentelle. Die entsprechende Grundlage ist im Organisationsreglement der Schwellenkorporation geregelt. Der Perimeter ist in 2 Beitragsklassen aufgeteilt.
Kontakt Schwellenkorporation Diemtigtal Martin Wampfler 3753 Oey Tel. 079 622 50 52 E-Mail
Die Schwelllentelle wird für diejenigen Grundeigentümer (Nutzniesser) welche am Stichtag 31. Dezember des Kalenderjahres im Grundbuch eingetragen sind erhoben. Für die Berechnung der Schwellentelle ist der amtliche Wert sowie die Beitragsklassen massegebend. Die Minimalabgabe beträgt CHF 10.00.
Die Perimeteraufteilungen sind:
Beitragsklasse l (unmittelbar gefährdet) 100% des amtlichen Wertes
Beitragsklasse ll (mittelbar gefährdet) 70% des amtlichen Wertes
Die Rechnungsaufbereitung erfolgt durch das Steuerbüro Diemtigen. Die Abgabe wird jeweils Mitte Dezember durch die Kantonale Steuerverwaltung zusammen mit den Liegenschaftssteuern in Rechnung gestellt.
Die Steuererklärungsformulare oder der Brief mit der Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung werden jeweils ab Januar zugestellt. Die Steuererklärung ist an die Wohnsitzgemeinde, in der die steuerpflichtige Person per 31.12. angemeldet war, einzureichen.
Über die Möglichkeiten der Einreichung, Fristverlängerungen, etc. finden Sie umfassende Informationen auf der Webseite der Kantonalen Steuerverwaltung.
Die Gemeinde verfügt noch teilweise über Baulandparzellen. Diese können der folgenden Aufstellung entnommen werden: Bauland Diemtigen. Wo sich die Parzellen ca. befinden können Sie auf folgenden Situationsplänen entnehmen: Situationspläne Bauland.
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