Baugesuch

Da die Gemeinde Diemtigen weniger als 10'000 Einwohnerinnen und Einwohner (kleine Gemeinde) zählt, verfügt die Bauverwaltung Diemtigen nicht über die volle Bewilligungskompetenz. Bei Baugesuchen mit grossem Koordinationsaufwand ist die Baubewilligungsbehörde das Regierungsstatthalteramt Frutigen – Niedersimmental.

Organisation
Auf operativer Ebene kümmern sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauverwaltung Diemtigen um das Baubewilligungsverfahren. Auf strategischer Ebene ist die Baukommission und bei Ausnahmen von Gemeindevorschriften der Gemeinderat zuständig.

Einreichung Voranfrage
In manchen Fällen ist es sinnvoll, vor der Baugesuchseingabe zuerst eine Bauvoranfrage einzureichen. Je nach Wunsch können in die Voranfrage bereits verschiedene Ämter miteinbezogen werden oder zu Beginn nur die Verträglichkeit mit dem Baureglement und die Ansicht der Baukommission eingeholt werden. Voranfragen sind zweckdienliche und weniger kostenintensive Vorabklärungen. Nach der Prüfung kann der Bauherrschaft mitgeteilt werden, wie viel Chance ein Baugesuch haben wird. Eine verbindliche anfechtbare Auskunft wird aber erst im Baubewilligungsverfahren erteilt.

Eingabe Baugesuch
Das Baugesuch ist via eBau einzureichen. Zusätzlich müssen alle eingereichten Unterlagen in 2-facher Ausführung und originalunterschrieben in Papierform auf der Bauverwaltung Diemtigen eingereicht werden. Folgende Unterlagen müssen bei jedem Baugesuch eingereicht werden:

- Baugesuchsformular (Ausdruck des Baugesuches aus dem eBau)
- Formular Ebs - Erdbebensicherheit
- Situationsplan
- Projektpläne (z.B. Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
In den Plänen ist alles zu vermassen. Alles neu zu Erstellende ist rot und alles was abgebrochen werden möchte ist gelb einzuzeichnen.

Situationsplan 
Gestützt auf Art. 12 BewD (Dekret über das Baubewilligungsverfahren) ist zum Baugesuch ein durch den Nachführungsgeometer beglaubigter Situationsplan einzureichen. Der Situationsplan für ein Baugesuch kann unter folgender Adresse bezogen werden:

GEOGRID AG, Thunstrasse 34, 3700 Spiez, +41 33 655 30 40, spiez@geogrid.ch

Einbezug Amtsstellen
Die Baubewilligungsbehörde bezieht für die Beurteilung des Bauvorhabens verschiedene Fachstellen mit ein. Die gängigsten Amts- und Fachstellen sind folgende:

Bei Baugesuchen, mit Einbezug von Amtsstellen, werden die Baugesuchsunterlagen zur Beurteilung weitergeleitet. Die Amts- und Fachstellen haben danach eine 30-tägige Beurteilungszeit. Deshalb ist es wichtig, das Baugesuche frühzeitig bei der Bauverwaltung eingereicht werden.

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