Die Schwelllentelle wird für diejenigen Grundeigentümer (Nutzniesser) welche am Stichtag 31. Dezember des Kalenderjahres im Grundbuch eingetragen sind erhoben. Für die Berechnung der Schwellentelle ist der amtliche Wert sowie die Beitragsklassen massegebend. Die Minimalabgabe beträgt CHF 10.00.
Die Perimeteraufteilungen sind:
Beitragsklasse l
(unmittelbar gefährdet) 100% des amtlichen Wertes
Beitragsklasse ll
(mittelbar gefährdet) 70% des amtlichen Wertes
Die Rechnungsaufbereitung erfolgt durch das Steuerbüro Diemtigen. Die Abgabe wird jeweils Mitte Dezember durch die Kantonale Steuerverwaltung zusammen mit den Liegenschaftssteuern in Rechnung gestellt.