Die IV gehört zu den staatlichen Sozial- und Vorsorgeversicherungen. Sie bildet gemeinsam mit der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie den Ergänzungsleistungen (EL) die 1. Säule des Schweizer Altersvorsorgesystems.
Die Leistungen der Invalidenversicherung sollen:
> Mit der Früherfassung und Frühintervention und mit geeigneten, einfachen und zweckmässigen
Eingliederungsmassnahmen die Invalidität verhindern, vermindern oder beheben.
> Die langandauernden wirtschaftlichen Folgen der Invalidität im Rahmen einer angemessenen Deckung des
Existenzbedarfes ausgleichen.
> Zu einer eigenverantwortlichen und selbst bestimmenden Lebensführung der betroffenen Versicherten beitragen.
Anreize für Arbeitgeber schaffen, Behinderte zu beschäftigen