Die Steuererklärungsformulare oder der Brief mit der Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung werden jeweils ab Januar zugestellt. Die Steuererklärung ist an die Wohnsitzgemeinde, in der die steuerpflichtige Person per 31.12. angemeldet war, einzureichen.
Über die Möglichkeiten der Einreichung, Fristverlängerungen, etc. finden Sie umfassende Informationen auf der Webseite der Kantonalen Steuerverwaltung.