Prämienverbilligung Krankenkassse

Falls Sie mit wenig Geld auskommen müssen, haben Sie möglicherweise Anrecht auf eine Verbilligung ihrer Krankenkassenprämien der obligatorischen Grundversicherung.
Das Amt für Sozialversicherungen des Kantons Bern ist für den Vollzug der Prämienverbilligung zuständig.

https://www.asv.dij.be.ch/de/start/themen/pv/pv_anrecht-auf-pv.html
AHV-Zweigstelle Niedersimmental-Innerport
AHV / IV

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