Wohnsitz anmelden

Schweizer Bürger/innen haben sich innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug persönlich bei der Gemeindeschreiberei anzumelden.

Bitte bringen Sie bei der Anmeldung die folgenden Dokumente mit:

  • Identitätskarte oder Pass
  • Familienausweis oder Geburtsscheine (bei Anmeldung Kinder)
  • Sorgerechtsentscheid bei nicht verheirateten oder geschiedenen Eltern
  • Mietvertrag
  • Sozialversicherungsnummer (13-stellige AHV-Nummer, auch auf der Krankenversicherungskarte zu finden)

Die Anmeldung kostet Fr. 20.00 pro volljährige Person

Ausländische Staatsangehörige haben sich innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug persönlich bei der Gemeindeschreiberei anzumelden.

Bitte bringen Sie bei der Anmeldung die folgenden Dokumente mit:

  • Gültiges Reisedokument
  • Ausländerausweis (falls vorhanden)
  • Abmeldung der früheren Schweizer Wohnsitzgemeinde
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag
  • Heiratsurkunde (bei Neueinreise in die Schweiz)
  • Geburtsscheine der Kinder (bei Neueinreise in die Schweiz)
  • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (bei Neueinreise in die Schweiz)
  • Krankenversicherungsnachweis (Karte oder Police einer CH-Versicherungsgesellschaft)

Nach der persönlichen Anmeldung erfassen wir Sie in unserem System. Anschliessend beantragen wir den Aufenthaltsausweis beim Migrationsdienst des Kantons Bern. Sobald der Ausweis bei der Gemeindeschreiberei eingetroffen ist, erhalten Sie einen Brief von der Gemeinde um den Ausweis abholen zu kommen. Die Gebühren für den Ausweis sind direkt am Schalter zu Begleichen und werden im Brief erwähnt.


Die Kosten für die Anmeldung betragen CHF 25.00 pro volljährige Person.

Hinweis zum Krankenkassenobligatorium

Alle in der Schweiz wohnhaften und/oder erwerbstätigen Personen sind verpflichtet, sich bei einer schweizerischen Krankenkasse zu versichern. Dies muss innerhalb von drei Monaten seit Wohnsitznahme, Aufnahme der Erwerbstätigkeit oder bei Geburt erfolgen. Die Versicherung kann frei gewählt werden.

Ebenfalls versicherungspflichtige sind Angehörige eines EU-/EFTA-Staates, die während längstens drei Monaten in der Schweiz erwerbstätig sind, dafür keine Aufenthaltsbewilligung benötigen und für Behandlungen in der Schwiz nicht über einen gleichwertigen Versicherungsschutz (Privatversicherung) verfügen. Die Krankenversicherung muss am Tag der Aufnahme der Erwerbstätigkeit abgeschlossen sein.

Unter Umständen haben Sie Anspruch auf eine Krankenkassenbefreiung. Es gibt bestimmte Personengruppen, die nicht versicherungspflichtig sind oder sich von der Versicherungspflicht befreien lassen können. Weitere Informationen finden Sie unter

Ausnahmen von der Versicherungspflicht

Anmeldung in der Gemeinde
Ausnahmen von der Versicherungspflicht
Hier finden Sie alle Informationen für den Zuzug in die Schweiz
Einwohner- und Fremdenkontrolle
Wohnen und Umziehen

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen