Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) und die IV (Invalidenversicherung) sind zentrale Säulen des Schweizer Sozialversicherungssystems. Sie dienen dem Schutz der Bevölkerung in verschiedenen Lebenssituationen und gewährleisten finanzielle Unterstützung für Menschen, die aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.