AHV-Beitragspflicht

- Erwerbstätige sind ab dem 01. Januar desjenigen Jahres beitragspflichtig, in welchem sie 18 Jahre alt werden.
- Nichterwerbstätige (Studenten, Weltreisende, IV-Rentner, vorzeitig Pensionierte, usw.) sind ab dem 01. Januar desjenigen Jahres beitragspflichtig, in welchem sie 21 Jahre alt
werden.
- Für Männer endet die Beitragspflicht Ende desjenigen Monats, in welchem sie 65 Jahre alt werden
- Für Frauen endet die Beitragspflicht mit erreichen des Referenzalters. Das Referenzalter der Frauen erhöht sich ab 1. Januar 2025 jährlich um drei Monate. Ab 1. Januar 2029 gilt für beide Geschlechter das Referenzalter 65.

AHV-Zweigstelle Niedersimmental-Innerport
AHV / IV

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