Liegenschaftsgebühren / Abwassergebühren

Als Grundlage für die Liegenschaftsgebühren / Abwassergebühren dient das Abwasserreglement. 

Art. 67 lit. b
Die Gebühren schuldet, wer im Zeitpunkt der Fälligkeit Eingentümer der angeschlossenen Baute oder Anlage ist. 

Art. 68 Abs. 1 lit. c
Die wiederkehrenden Gebühren werden jährlich jeweils am 31. Dezember fällig. 

In der Abwasserverordnung sind die Gebührenansätze genau deklariert.

Art. 16 Abs. 1
Nach den Richtlinien des Verbands schweizerischer Abwasserfachleute (VSA) berechnen sich die Einwohnergleichwerte (EW) aus der Anzahl Zimmer. Als Zimmer gelten sämtliche Wohn-, Schlaf-, Hobby- und Arbeitsräume, ausgenommen Küche, Badezimmer und WC.

Art. 16 Abs. 2
Pro Wohneinheit wird zusätzlich ein EW als Grundwert berechnet.

Art. 16 Abs. 3
Die Räume gemäss Abs. 1 mit Bodenfläche bis 25m2 werden mit 1 EW berechnet. Ab diesem Wert werden pro zusätzliche Fläche von 15m2 1 EW aufgerechnet.

Abwasserreglement

Abwasserverordnung


Bei Fragen oder Unklarheiten melden Sie Ihr Anliegen gerne bei der Finanzverwaltung per E-Mail mit folgenden Angaben:

> Name / Vorname
> Rechnungsnummer
> Grundstücknummer
> Telefonnummer




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Liegenschaftssteuern
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Steuern und Recht

Weitere Informationen und Links:

Jugendraum Oey
Ort: in der Zivilschutzanlage unter dem Gebäude Gemeindeverwaltung Diemtigen – Abgang Rampe
Betrieb: „Greenlight“ jeden zweiten Samstag von 18:30 bis 23:00 für alle ab der 7. Klasse oder ab 13 Jahren. Der Betrieb wird gewährleistet von einem Jugendteam und Begleitet von einer erwachsenen Person vor Ort.
Wichtiges: Alkohol und Tabak sind in den Räumlichkeiten verboten.
Instagram: jt_oey
Aufgabe der OKJA Niesen: Team- und Abendbegleitung in Abwechslung mit lokalen Erwachsenen Personen

Ferien(s)pass Niedersimmental

Der Ferien(s)pass Niedersimmental, Aeschi und Krattigen ist ein eigenständiger Verein. Das Team besteht aus Beatrice Kunz, Karin Wüthrich und Daniela Schäfer. Alle drei Frauen treten per MV 2026 aus dem Vorstand aus.

Kontakt:
Ferienpass-Telefon:
033 655 08 41

Sprechen Sie uns eine Nachricht auf Band und wir melden uns sobald wie möglich bei Ihnen.
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E-Mail:
info@ferienpass-nst.ch
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Wir melden uns so bald wie möglich zurück.

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