Die Liegenschaftssteuer wird für diejenigen Grundeigentümer (Nutzniesser), welche am 31. Dezember des Kalenderjahres im Grundbuch eingetragen sind, erhoben. Für die Berechnung ist der amtliche Wert massgebend.
Zuständig ist diejenige Gemeinde, in der das Grundstück gelegen ist. Die Grundzüge der Steuerbemessung ist im Reglement festgelegt. Des Satz der Liegenschaftssteuer wird zusammen mit dem Beschluss über den Voranschlag jährlich von der Gemeinde festgesetzt.
Die Rechnungsaufbereitung erfolgt durch das Steuerbüro Diemtigen. Der Versand wird jeweils Mitte Dezember durch die kantonale Steuerverwaltung erfolgen.