Die Zeit nach einem Todesfall bringt für die Hinterbliebenen Trauer und Sorgen, trotzdem müssen in dieser schweren Zeit eine ganze Reihe von Entscheidungen getroffen und Formalitäten erledigt werden.
Das Siegelungsverfahren muss grundsätzlich innerhalb von 7 Tagen abgeschlossen sein. Hierzu nimmt die Einwohnerkontrolle mit der Person Kontakt auf, welche gemäss den Angaben des Bestattungsunternehmens dafür zuständig sein wird. Zusammen mit der Siegelungsbeamtin, dem Siegelungsbeamten werden die Vermögenswerte gegenüber allen Erben in einem Protokoll festgehalten und an das Regierungsstatthalteramt weitergeleitet mit allen dazu nötigen Unterlagen.
Siegelungsbeamte:
Pascale Ruch
Alain Dalbert