Auslandaufenthalte in der Schweiz

Ziehen Sie aus unserer Gemeinde weg, müssen Sie sich spätestens per Wegzugsdatum persönlich bei der Gemeindeschreiberei abmelden. Nehmen Sie bitten Ihren Aufenthaltsausweis mit. Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Auslandadresse und eine Kontaktadresse in der Schweiz zu hinterlegen.

Für die Abmeldung entstehen keine Kosten.

Einwohner- und Fremdenkontrolle
Wohnen und Umziehen

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