Geburtsanzeige
Wenn Ihr Kind in einem Spital oder in einem Geburtshaus geboren ist, wird die Geburt automatisch dem zuständigen Zivilstandsamt gemeldet. Bei einer Hausgeburt sind Sie dazu verpflichtet, das Kind innert drei Tagen nach der Geburt beim Zivilstandsamt des Geburtsortes anzumelden.
Weitere Informationen über die Geburt Ihres Kindes:
Zivilstandesamt des Kantons Bern
Einfach Antworten zum Leben
Geburtsschein (Geburtsurkunde)
Den Geburtsschein erhalten Sie beim Zivilstandsamt des Geburtsortes (nicht des Heimat- oder Wohnortes).
Geburtsurkunde bestellen (Geburtsort im Kanton Bern)