Meldung Wärmeerzeugersatz (vor dem Einbau)

Der Ersatz der Heizung ist immer meldepflichtig. Sofern erneut eine mit fossilen Energieträgern betriebene Heizung eingebaut wird, gelten bei über 20-jährigen Wohngebäuden sowie Verwaltungsgebäuden, Schulen, Verkaufsgebäuden und Restaurants zusätzliche Anforderungen. Die Anforderung kann erfüllt werden, wenn im aktuellen Zustand mindestens die GEAK-Gesamtenergieeffizienz D nachgewiesen wird, ein gültiges Minergie-Zertifikat vorliegt oder eine der zwölf Standartlösungen fachgerecht umgesetzt wird. 

Die Meldung des Wärmeerzeugerersatzes erfolgt via eBau.

Bauverwaltung
Baubewilligung, Energie

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