Die Gemeinde ist verpflichtet die Einhaltung und die Durchsetzung der Baugesetzgebung zu garantieren. Dazu gehört die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei widerrechtlicher Bauausführung oder bei Missachtung von Bauvorschriften, Auflagen und Bedingungen. Im schlimmsten Fall kann die Gemeinde sogar die kostenpflichtige Ersatzvornahme durchführen. Weiter kann die Gemeinde gegen Personen welche ein Bauvorhaben ohne Baubewilligung, den baupolizeilichen Anweisungen nicht Folge leistet, in Missachtung von Bedingungen, Auflagen oder Vorschriften das Bauvorhaben ausführt oder ausführen lässt, Anzeige erstatten.