Diese Steuerrechnungen sind provisorisch, Grundlage für die Berechnung der Ratenrechnungen ist die zuletzt eingereichte Steuererklärung bzw. der aktuelle Veranlagungsstand. Solange die Steuererklärung des Vorjahres nicht eingereicht ist, dienen die früheren Jahre als Bemessungsgrundlage. Die getätigten Zahlungen werden nach Bearbeitung der Steuererklärung in der Schlussabrechnung angerechnet und zusammen mit der Veranlagungsverfügung zugestellt.
Raten waren zu hoch
Stellt sich im Nachhinein heraus, dass Ihre Raten zu hoch waren, erstattet Ihnen die Steuerverwaltung die Differenz mitsamt Vergütungszins zurück.
Raten waren zu tief
Stellt sich im Nachhinein heraus, dass Ihre Raten zu tief waren, erhalten Sie mit der Schlussabrechnung eine Rechnung zur Bezahlung der Differenz. Ein Verzugszins ist in diesen Fällen nicht geschuldet.
Weiterführende Informationen zum Thema Steuern bezahlen finden Sie auf der Webseite der Steuerverwaltung des Kantons Bern unter Steuern bezahlen.