Der amtliche Wert bildet den Vermögenswert eines Grundstückes und dient als Grundlage für die Berechnung der steuerbaren Vermögens- und der Liegenschaftssteuer.
Bei Eigenbedarf eines Grundstückes oder Grundstückteils beziehen die Eigentümer eine Naturalleistung aus ihrem Grundstück, die als Einkommen (in Form eines Eigenmietwertes) zu versteuern ist.
Bei Neubauten oder wertvermehrenden Änderungen werden die amtlichen Werte laufend durch den kantonalen Schätzer festgesetzt bzw. nachbewertet und durch die Steuerverwaltung schriftlich eröffnet.
Für jedes Grundstück besteht ein Grundstückprotokoll mit den Einzelheiten der Bewertung. Der Eigentümer oder Nutzniesser kann bei uns eine Kopie anfordern. An Dritte ist die Aushändigung nur mit einer Vollmacht möglich.