Öffentliche Auflagen

Aktenauflage fakultatives Referendum

Untenstehende Verordnungen wurden vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 12. Januar 2026 unter Vorbehalt des fakultativen Referendums mit Inkrafttreten auf den 1. August 2026 beschlossen. Die Frist für das fakultative Referendum läuft bis am 23. Februar 2026.

AHV-Zweigstellenverordnung 2026
Bildungsverordnung 2026
Friedhof- und Bestattungsverordnung 2026
Personalverordnung 2026
Sitzungsgeld- und Entschädigungsverordnung 2026

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