Geringfügige Änderung des Zonenplanes Gewässerraum in Bereich «Burgholz» nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

03.09.2026

Der Gemeinderat von Diemtigen hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 3. August 2026 beschlossen. Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Die Parzelle 2976 im Gebiet Burgholz in Diemtigen liegt teilweise in der Arbeitszone und ist unbebaut. Ein Teil der Parzelle befindet sich heute zudem im Gewässerraum und nationalen Auenschutzgebiet Brünnlisau (Objekt Nr.75). Diese Überlappung hat zur Folge, dass ein Teilbereich der Bauzone nicht überbaut werden kann. Im Rahmen einer Vorabklärung für ein Bauvorhaben der Liebi LNC AG wurde die Gemeinde Diemtigen auf eine Ungereimtheit bei der Flächenzuordnung des nationalen Auengebiets aufmerksam. Durch eine fachlich vertretbare Anpassung des Auenperimeters und eine entsprechende Anpassung des Gewässerraums kann die Gewerbezone Burgholz aus dem Perimeter entlassen und das Ausbauvorhaben der Firma Liebi realisiert werden.
Ebenfalls wurde die geringfügige Änderung mit dem Projekt GRP Simme abgeglichen. Hier sollte kein Konfliktpunkt entstehen.
Die Zonenplanänderung soll in Absprache mit der Infraconsult AG, gemäss ihren Abklärungen, im geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV vorgenommen werden. Danach kann der Gemeinderat nach einer 30-tägigen öffentlichen Auflage die Zonenplanänderung ohne Vorprüfung in eigener Kompetenz beschliessen.

Die öffentliche Auflage ist gestützt auf den Gemeinderatsbeschluss vom 1. Juni 2026 vom 11. Juni bis am 12. Juli 2026 erfolgt und ohne Einsprache abgelaufen. 

Ändrung Zonenplan Gewässerraum

Erläuterungsbericht Änderung Zonenplan Gewässerraum

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