Umwelt & Landschaft

Raumplanung

Ziel

Die Raumplanung hat zum Ziel, alle raumwirksamen Tätigkeiten über eine längere Zeit zu koordinieren und zu steuern. Alle Staatsebenen (Bund, Kanton, Gemeinden) sind beauftragt, die raumrelevanten Sachgebiete wie Verkehr, Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft etc. zukunftsorientiert zu planen und aufeinander abzustimmen.

Aufgaben

Gemäss Raumplanungsgesetz muss die Gemeinde beispielsweise dafür sorgen, dass der Boden haushälterisch genutzt und das Baugebiet vom Nichtbaugebiet getrennt wird. Weiter müssen die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abgestimmt werden und die auf die erwünschte Entwicklung des Landes ausgerichtete Ordnung der Besiedelung durchgeführt werden. Dabei sind auf die natürlichen Gegebenheiten sowie auf die Bedürfnisse von der Bevölkerung, der Umwelt und der Wirtschaft zu achten.

Folgende Bestrebungen sind mit geeigneten Massnahmen zu unterstützen:

  • natürlichen Lebensgrundlagen wie Boden, Luft, Wasser, Wald und die Landschaft schützen
  • die Siedlungsentwicklung nach zu lenken, unter Berücksichtigung einer angemessenen Wohnqualität
  • kompakte Siedlungen schaffen
  • die räumlichen Voraussetzungen für die Wirtschaft schaffen und erhalten
  • das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Leben in den einzelnen Landesteilen fördern und auf eine angemessene Dezentralisation der Besiedlung und der Wirtschaft hinwirken
  • die ausreichende Versorgungsbasis des Landes sichern
  • die Gesamtverteidigung gewährleisten

Mögliche Raumplanungsfragen

Der Schutz der natürlichen Ressourcen (nachhaltige Entwicklung) ist ein hohes Ziel der Raumplanung. Somit kann sich die Gemeinde bei der Raumplanung unter anderem folgende Fragen stellen: 

  • In welchen Bereichen (Wohnen, Gewerbe, etc.) soll sich unsere Gemeinde weiterentwickeln?
  • Wie sollen die Bereiche mit dem Verkehr (Strassen, Öffentlicher Verkehrt, etc.) erschlossen werden?
  • In welchen Bereichen der Gemeinde soll die Flora und Fauna geschützt und nicht weiter berührt werden?

Baurechtliche Grundordnung

Die baurechtliche Grundordnung besteht aus:

  • Zonenpläne
  • Schutzzonenpläne
  • Naturgefahrenpläne
  • Baureglement

Die baurechtliche Grundordnung wird während der Ortsplanung erlassen. Die letzte Ortsplanung der Gemeinde Diemtigen fand im 2011 statt.

Planungsänderungen

Teilweise müssen Planungen den heutigen Gegebenheiten angepasst werden. Die Änderungen werden entweder von Gemeindeseite her oder auf schriftliches Gesuch eines Grundeigentümers eingeleitet. Die meisten Änderungen erfahren die Überbauungsordnungen.


Naturpark

Die Gemeinden Diemtigen (130 km²) und Zweisimmen (5,4 km², mit dem Naturwunder Seebergsee) bilden zusammen den Parkperimeter des Naturparks Diemtigtal. Dank seiner natürlichen Pforte am Taleingang, dem markanten Talabschluss und der charakteristischen voralpinen Landschaft zwischen 650 bis 2652 m ü. M. entspricht das Diemtigtal bereits dem, was sich der Gast unter einem Naturpark vorstellt. Der Naturpark Diemtigtal verfügt über eine eigene Website.


Landschaft

Das Diemtigtal bietet in einer intakten und reizvollen Landschaft mit seiner traditionellen Streusiedlungsstruktur, zusammen mit den schmucken Häusern und Gebäudegruppen, einen grossen Reichtum an sorgfältig gepflegter und lebendiger Baukultur. In Anerkennung an die seriöse Bauplanung und die lebendige Baukultur verlieh der Schweizer Heimatschutz der Gemeinde Diemtigen 1986 (als erste der Gemeinde im Berner Oberland) den Henri-Louis-Wakkerpreis.

Der Gemeinde ist der Erhalt der Landschaft sowie der Baukultur im Diemtigtal weiterhin sehr wichtig. Die Entwicklung der Gesellschaft soll sich nicht negativ auf die Natur und Landschaft auswirken.

In besonderen Fällen kann die Landschaftskommission für die Beurteilung der Erträglichkeit auf Raum und Umwelt eingesetzt werden.


Umwelt

Auf die Umwelt können verschiedene Bereich, wie zum Beispiel Lärmimmissionen, der Elektrosmog oder auch die Luftverschmutzung einwirken. Deshalb wird der Immissionsschutz immer wichtiger.

Die Luftreinhaltung kann als gemeinsame Aufgabe von Bund, Kanton und Gemeinden angesehen werden. Der Kanton setzt die Bestimmungen der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) um. Dabei muss er auf die Mithilfe der Gemeinden zählen können. Einen Teil der Aufgaben des Kantons wurde im Massnahmenplan zur Luftreinhaltung 2015/2030 festgehalten.

Der Begriff «Elektrosmog» ist ein Sammelbegriff für technisch erzeugte elektrische und magnetische Felder in der Umwelt. Die Gemeinde nimmt in diesem Bereich nicht viele Aufgaben wahr. Der Kanton und der Bund kümmern sich meistens darum.

Das Umweltschutzgesetz sowie die Lärmschutzverordnung regeln hauptsächlich die gesetzlichen Grundlagen zu Lärmimmissionen. Als Zweck wird unter anderem aufgeführt, dass Menschen, Tiere und Pflanzen gegen schädliche oder lästige Einwirkungen zu schützen sind. Unter anderem sind in der Verordnung die Grenzwerte für den Strassenverkehrslärm sowie Industrie- und Gewerbelärm geregelt.


Gewässer

Die beiden Bäche Fildrich und Chirel entspringen zu hinterst im Tal und fliessen im Horboden zusammen. Das Wasser gelangt dann über die Chirel in die Simme beim Taleingang. Weiter gibt es viele kleinere und grössere Bäche, welche vielfach in die Fildrich oder in die Chirel fliessen oder sich selber wieder auflösen (entwässern).

Die Gewässer können im Geoportal öffentlich angesehen werden.

Der Gewässerunterhalt von den meisten öffentlichen Gewässer wird durch die Schwellenkorporation Diemtigtal gewährleistet.


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