Invalidenversicherung IV
Alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder in der Schweiz erwerbstätig sind, gelten grundsätzlich als obligatorisch bei der IV versichert.
Die Leistungen der Invalidenversicherung sollen
- Mit der Früherfassung und Frühintervention und mit geeigneten, einfachen und zweckmässigen Eingliederungsmassnahmen die Invalidität verhindern, vermindern oder beheben.
- Die langandauernden wirtschaftlichen Folgen der Invalidität im Rahmen einer angemessenen Deckung des Existenzbedarfes ausgleichen.
- Zu einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmenden Lebensführung der betroffenen Versicherten beitragen.
- Anreize für Arbeitgeber schaffen, Behinderte zu beschäftigen